Finde hier Informationen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Fragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma CK-TEC GERMANY
1. Anwendungsbereich
Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma CK-TEC GERMANY (Verkäufer) und dem Vertragspartner (Käufer) gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Diese werden Vertragsbestandteil. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen von Unternehmen werden nur wirksam, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.
2. Angebot und Vertragsschluss
Der Verkäufer wird dem Käufer nach dessen Mitteilung der für die durchzuführenden Tuning-Maßnahme wesentlichen Informationen ein bindendes Angebot persönlich oder in Schriftform übermitteln. Der Käufer ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Zugang bei dem Käufer durch Abgabe einer Annahmeerklärung anzunehmen. Verstreicht die Annahmefrist ohne Zugang so ist der Verkäufer nicht mehr an sein Angebot gebunden.
3. Leistungsumfang
Vertragsgegenstand ist ein programmierter Datensatz oder eine andere elektronische Maßnahme für Kraftfahrzeuge sowie entsprechende Installation und die Abstimmung mit dem Motor des jeweiligen Fahrzeugs. Die Lieferung des Datensatzes oder einer anderen elektronischen Maßnahme erfolgt nach dem neusten Stand der Technik ohne Zusicherung für eine einwandfreie Funktion in dem vom Käufer beschriebenen Fahrzeug.
4. Liefertermin
Alle Angaben zu den Leistungszeiten sind unverbindlich, sofern kein Fixtermin vereinbart ist. Wird ein vereinbarter Leistungstermin um mehr als 2 Wochen überschritten, so kann der Käufer schriftlich eine Nachfrist von 2 Wochen setzen und nach ihrem Verstreichen vom Vertrag zurücktreten.
5. Preise, Zahlungsbedingungen
Die angegebenen Preise sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Der Käufer ist zum Abzug von Skonto nicht berechtigt, es sei denn, dies ist gesondert vereinbart. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, sämtliche Forderungen fällig zu stellen und mit einem Zinssatz von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
6. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre. Beim Verkauf gebrauchter Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr. Für Ersatz und/oder Ausbesserung leistet der Verkäufer in der gleichen Weise Gewähr, wie für den Lieferungsgegenstand. Der Käufer ist bei Fehlschlagen oder Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Minderung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für solche Ansprüche des Käufers auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Schadenersatz, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgte Vorschläge oder Beratungen oder durch Verletzung vertraglicher Nebenpflichten entstanden sind. Die Gewährleistungspflicht besteht nicht bzw. erlischt, wenn der Liefergegenstand von fremder Seite verändert oder bearbeitet wird oder der Einbau des Liefergegenstandes außerhalb einer autorisierten Fachwerkstatt vorgenommen wird. Mit Ausnahme der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sind Schadenersatzansprüche auf Vorsatz oder grobes Verschulden beschränkt. Aufwendungen des Käufers im Zuge der Nachbesserung sind nicht zu ersetzen.
7. Haftung für Folgeschäden
Der Käufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen und nimmt zur Kenntnis, dass die Verwendung des Liefergegenstandes zu einer Änderung der Leistungsdaten des Fahrzeuges führen. Der Käufer ist darüber unterrichtet und wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Motor und ggf. auch andere Fahrzeugaggregate und Fahrzeugteile einer höheren Beanspruchung und Belastung ausgesetzt sind und dies – physikalisch bedingt – zu einem höheren Verschleiß am Fahrzeug frühen kann. Insbesondere können sich Überbeanspruchungen und Dauerleistungen, sowie die durch das Tuning erreichte Steigerung der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges auf die Lebensdauer des Motors und seiner Aggregate auswirken. Ebenso ist der jeweilige Reifengeschwindigkeitsindex zu beachten. Der Verkäufer übernimmt hierfür keinerlei Haftung oder Gewährleistung. Der Käufer wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Einbau von Tuningprodukten zum Verlust der Garantie bzw. Gewährleistungspflicht des Fahrzeugstellers bzw. Fahrzeugverkäufers führen kann. Des Weiteren erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Der Käufer ist verpflichtet, das Fahrzeug – soweit für die Teile keine ABE vorliegen – zur Abnahme beim Technischen Überwachungsverein vorzuführen. Dies gehört nicht zum Lieferumfang des Verkäufers. Der Verkäufer übernimmt auch keinerlei Gewährleistung für die Erteilung der Betriebserlaubnis. Irgendwelche Ansprüche gegen den Verkäufer wegen Nichtgenehmigung sind ausgeschlossen. Die Leistungssteigerung von Kraftfahrzeugen kann auch eine Änderung bei der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung/Kaskoversicherung erforderlich machen. Der Käufer ist selbst verpflichtet, für die Einhaltung des Versicherungsschutzes Sorge zu tragen.
8. Datenschutz
Die Daten des Käufers werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetzte (BGSG) und des Telemediengesetzes (TMG) von dem Verkäufer gespeichert und verarbeitet. Die persönlichen Daten werden nur für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erhoben und nicht länger als nötig personenbezogen aufbewahrt. Der Käufer hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und ggf. Löschung der gespeicherten Daten. Der Verkäufer verpflichtet sich, personenbezogene Daten einschließlich Hausadresse und e-Mail-Adresse nicht an Dritte weiter zu geben. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner des Verkäufers, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum.
9. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes finden keine Anwendung. Erfüllungsort und Zahlungsort ist 42719 Solingen. Ist der Käufer Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das Amtsgericht Solingen.
10. Salvatorische Klausel
Ist oder wird eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am Nächsten kommt.
Stand: Juni 2020